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Erste Schritte im Trauerfall

Erste Schritte im Trauerfall

Ist Ihr Angehöriger zu Hause verstorben, muss als Erstes ein Arzt gerufen werden, der den Tod feststellt und den Totenschein ausstellt. Dies wird in der Regel der Hausarzt sein. Sollte dieser nicht erreichbar sein, ist der nächste diensthabende Notarzt zu verständigen.

Doch nur wenn der Tod unerwartet eingetreten ist, muss dies unverzüglich geschehen. War er jedoch vorhersehbar, reicht es, wenn es zum Beispiel nachts geschah, den Hausarzt erst am Morgen zu rufen.

Danach verständigen Sie bitte uns, damit wir die notwendigen Schritte in die Wege leiten können.

Wir sind Tag und Nacht, auch am Wochenende oder an Feiertagen, für Sie erreichbar unter der

Telefonnummer 0641 – 516 55.

Natürlich ist es möglich, den Verstorbenen noch einige Zeit im Haus zu lassen (lt. Gesetz bis zu 36 Stunden), damit die Angehörigen in Ruhe Abschied nehmen können. Abschiednehmen ist wichtig, deshalb nehmen Sie sich die Zeit, die Sie dafür brauchen.

Tritt der Tod in einem Krankenhaus ein, kümmert sich die jeweilige Station um die Benachrichtigung des Arztes und die Ausstellung des Totenscheins.

Beschließt ein Angehöriger seinen Lebensabend in einem Heim, so sollten die Angehörigen bereits im Vorfeld die Heimleitung informieren, welches Bestattungsunternehmen im Todesfall benachrichtigt werden soll.

Das erste Gespräch kann entweder zu Hause in Ihrer gewohnten Umgebung oder in unserem freundlich gestalteten Besprechungsraum stattfinden.

Warme Farben sorgen hier für die passende Atmosphäre und die nötige Ruhe, um einfühlsam auf Ihre Wünsche und Vorstellungen einzugehen.

Und immer wieder ist da auch Raum für Gefühle: Sie erzählen vielleicht von der Krankheit, der Angst und auch der Hoffnung, die Sie noch hatten. Oder von dem Verlust oder Schmerz, den Sie erlitten haben.

Wir hören Ihnen zu.

Bitte halten Sie nach Möglichkeit folgende Unterlagen bereit:

  • Todesbescheinigung des Arztes

  • Personalausweis sowie Krankenkassen-Versichertenkarte des Verstorbenen

  • Geburtsurkunde bei Ledigen, bei verheirateten Personen die Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch

  • Bei Verwitweten die Sterbeurkunde des Ehepartners

  • Bei Geschiedenen das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk

  • Sämtliche Rentenunterlagen

  • Evtl. Versicherungsunterlagen (Lebensversicherung oder Sterbegeldversicherung)

  • Graburkunde bei vorhandener Grabstelle

Sollten notwendige Dokumente fehlen, sind wir gerne unterstützend tätig.