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Diamantbestattung

Update vom 09.06.2021:

Nach geltender hessischer Rechtsauffassung bzw. Rechtssprechung handelt es sich bei der Inanspruchnahme der Dienstleistung der Diamantbestattung im Ausland und der Aushändigung des aus Teilen der Aschenreste hergestellten Diamanten an Angehörige um eine Umgehung der hessischen Rechtslage im Friedhofs- und Bestattungsrecht.

Wir stellen daher die Durchführung von Diamantbestattungen ein.

Sie wird zwar oft auch so bezeichnet, ist aber an sich keine Bestattungsart im üblichen Sinn. Im Grunde ist es eine Feuerbestattung, bei der aus einem Teil der Asche des Verstorbenen – ähnlich dem natürlichen Entstehungsprozess der Kristallsynthese tief im Erdinneren – ein einzigartiger Diamant entsteht. Dies geschieht nach einem besonderen Verfahren bei ALGORDANZA in der Schweiz.

Diamantbestattung

Jeder Mensch ist anders und dies beeinflusst auch die chemische Zusammensetzung der Kremationsasche. Daher erstrahlt der Erinnerungsdiamant einmal in weißer, das andere Mal in bläulicher Farbe – es gibt keine zwei gleichen Steine. Der Diamant kann in verschiedenen Gewichten von 0,1 bis 0,7 Karat und mehr hergestellt werden, als Rohdiamant, in mehreren Schliffarten oder auch mit persönlicher Lasergravur. Übergeben und aufbewahrt wird er in einer edlen, lackierten Diamantschatulle aus Holz mit Glasfenster. Oder er begleitet eingearbeitet in ein edles Schmuckstück den Trauernden.