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Finanzielle Absicherung

Finanzielle Absicherung

Zur finanziellen Absicherung Ihrer persönlichen Vorstellungen können wir Ihnen zwei Möglichkeiten anbieten:

1. Treuhandvertrag

Sie schließen mit uns einen Bestattungsvorsorgevertrag ab, in dem alle Einzelheiten der von Ihnen gewünschten Bestattung aufgeführt sind. Dieser Vertrag kann auch Regelungen über den Kauf einer Grabstätte und die langfristige Grabpflege enthalten.

Zur Finanzierung der Bestattungskosten schließen Sie mit der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG einen Treuhandvertrag zur Bestattungsvorsorge ab und zahlen den vereinbarten Betrag ein.

Nach Eingang des vereinbarten Betrages wird diese Summe treuhänderisch für Sie angelegt. Hierüber erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung.

Eine eventuelle Mindestverzinsung wird Ihrem eingezahlten Guthaben zugeschlagen; Sie erhalten jederzeit von der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG oder über uns Auskunft über die Höhe Ihres Treuhandvermögens.

Im Todesfall rechnet die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG Ihr Treuhandvermögen einschließlich der mittlerweile aufgelaufenen Zinsen zur Sicherstellung der Finanzierung der Bestattungskosten mit uns ab. 

Der Treuhandvertrag ist kündbar.

Eine Kündigung des Treuhandvertrages mit der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG setzt eine gleichzeitige Kündigung Ihres Bestattungsvorsorgevertrages mit uns voraus – hierdurch soll die Infragestellung Ihrer würdigen Bestattung auch gegenüber finanziellen Ansprüchen Dritter gesichert werden.

Für nähere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

2. Sterbegeldversicherung

Sie schließen mit uns einen Bestattungsvorsorgevertrag ab, in dem alle Einzelheiten der von Ihnen gewünschten Bestattung aufgeführt sind.

Zur Finanzierung der Bestattungskosten schließen Sie über uns mit unserem Versicherungspartner, der NÜRNBERGER Sterbegeldversicherung, eine Sterbegeldversicherung ab. Unwiderruflich bezugsberechtigt ist das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur GmbH, das sich uns verpflichtet, im Todesfall die vereinbarte Versicherungssumme an uns auszuzahlen.

Sie haben die Wahl, die Versicherungen über verschiedene Versicherungssummen sowohl in monatlichen Zahlungen als auch als Einmalzahlung abzuschließen.

Sie können diese Variante der Bestattungsvorsorge im Alter zwischen 18 und 80 Jahren abschließen. Es findet keine Gesundheitsprüfung statt.

Die Versicherungsleistung wird beim Tod des oder der Versicherten fällig. Bei Unfalltod wird sofort die volle Versicherungssumme ausgezahlt; ansonsten erfolgt die Auszahlung der vollen Versicherungssumme nach einer Wartezeit von 1,5 Jahren. Tritt der Tod innerhalb der ersten 6 Monate nach Abschluss der Versicherung ein, erfolgt eine Auszahlung der bis dahin gezahlten Versicherungsbeiträge. Tritt der Tod zwischen dem 7. und 12. Monat nach Abschluss der Versicherung ein, wird ¼ der Versicherungssumme ausgezahlt, zwischen dem 13. und 15. Monat wird die Hälfte der Versicherungssumme ausgezahlt, zwischen dem 16. und 18. Monat wird 2/3 der Versicherungssumme ausgezahlt, ab dem 19. Monat erfolgt dann die Auszahlung der vollen Versicherungssumme.

Die Beitragszahlungsdauer beträgt maximal 25 Jahre bzw. maximal bis zum 85. Lebensjahr.

Zu der garantierten Versicherungssumme kommt die verzinsliche Ansammlung hinzu, sodass auch Preissteigerungen bei der von Ihnen gewünschten Bestattung eventuell abgedeckt werden können.

Durch das unwiderrufliche Bezugsrecht des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur GmbH ist eine andere Verwendung der Versicherungssumme als für die von Ihnen vereinbarte Bestattung ausgeschlossen. Dies gilt auch bei einer eventuellen Kündigung des Bestattungsvorsorgevertrages durch Angehörige bzw. Betreuer, Sozialämter o.ä. (Sozialamtssicherheit).

Für nähere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.