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Ein rechtskräftiges Testament verfassen

Ein rechtskräftiges Testament verfassen

Jede volljährige Person, die im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ist, kann ein Testament formulieren. Das Testament muss eigenhändig und handschriftlich verfasst sein und mit vollem Namenszug, Datum- und Ortsangabe versehen werden. Grundsätzlich empfiehlt sich der Gang zum Notar.
Für Privatpersonen ist ein Testament oder Erbvertrag immer dann sinnvoll, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht ausreicht - wenn etwa ein Erbe mehr oder weniger bekommen soll, als die Paragrafen vorsehen, oder mit dem Erbe bestimmte Anweisungen und Wünsche verbunden sind. Alles, was nicht sittenwidrig ist, kann verfügt werden.

Oft setzen sich Eheleute mit dem viel zitierten Berliner Testament als gegenseitige Alleinerben ein. Die Kinder werden erst berücksichtigt, wenn beide Elternteile verstorben sind. Bei größerem Vermögen kann das zu steuerlichen Mehrbelastungen der Erben führen. Selbstständige und Unternehmer sollten sich fachmännisch beraten lassen, um die Angehörigen abzusichern, das Lebenswerk nach dem Tod lebensfähig zu erhalten und sogenannte Steuerfallen zu vermeiden.

Wenn die Verträge unterzeichnet und hinterlegt sind, sollten die Betroffenen über die Existenz und den Verbleib der Verfügungen informiert werden.

Das Verfassen eines Testamentes ist wichtig für die bewusste Auseinandersetzung mit dem Thema. Eine professionelle Unterstützung ist oft hilfreich, da im Vorfeld schon viele Unannehmlichkeiten vermieden werden können.

Für alle Rechtsberatungen müssen wir Sie an einen Juristen verweisen.

Notarielles Testament

Das notarielle Testament muss nicht handschriftlich verfasst werden. Der Notar wird Ihren letzten Willen aufsetzen und diesen dann in Verwahrung nehmen. Das notarielle Testament kostet eine Gebühr und kann jederzeit vom Verfasser geändert werden. So hat man jedoch als Erblasser die Gewissheit, dass alle Wünsche auch entsprechend umgesetzt werden. Den Erben sollte auf jeden Fall rechtzeitig das entsprechende Notariat bekannt gegeben werden, damit man im Falle des plötzlichen Ablebens weiß, wo Ihr Testament hinterlegt ist.

Handschriftliches Testament

Sie können Ihr Testament auch eigenhändig und handschriftlich verfassen. Wichtig dabei ist das Datum der Erstellung des Dokuments, denn nur so kann nachvollzogen werden, ob Sie zu diesem Zeitpunkt geistig in der Lage waren, Ihren eigenen, unbeeinflussten Willen niederzuschreiben. Außerdem könnten Sie mehrere Testamente verfasst haben, und ohne Datum ließe sich nicht zuordnen, welches das letzte war. Ebenfalls nicht vergessen dürfen Sie am Ende Ihre Unterschrift. Zur Sicherheit kann dieses Testament beim Amtsgericht in amtliche Verwahrung gegeben werden.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Bundesministerium der Justiz