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Betreuungsrecht / Vorsorgevollmacht

Betreuungsrecht / Vorsorgevollmacht

In bestimmten Fällen, etwa wenn die Geschäftsfähigkeit nicht mehr gewährleistet ist, kann ein gesetzlicher Betreuer bestimmt werden, der Ihre Geschäfte führt. Da dies eine Vertrauensfrage ist und ein nicht mehr geschäftsfähiger Mensch darauf dann keinerlei Einfluss mehr nehmen kann, sollte neben der Patientenverfügung auch eine Verfügung erstellt werden, die eine Betreuung verfügt, die Sie sich wünschen und bei der Sie guten Gewissens davon ausgehen können, dass diese Ihre Angelegenheiten in Ihrem Sinne (weiter-)führen wird (Vorsorgevollmacht).

Aktuelle Information zum Betreuungsrecht vom Bundesministerium für Justiz finden Sie hier:

Broschüre des Bundesministeriums der Justiz

 

Vorsorgevollmacht

Neben der Patientenverfügung empfiehlt es sich, einer Person seines Vertrauens eine Vorsorgevollmacht zu erteilen. Hier wird genau geregelt, was der Bevollmächtigte tun soll, wenn man nach einem Unfall oder schwerer Krankheit seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln oder entscheiden kann.

Die Vorsorgevollmacht ist ein wichtiges Dokument, das Sie sich ebenfalls über die Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz downloaden können.

Vorsorgevollmacht des Bundesministeriums der Justiz