Vom Tod spricht niemand gerne, vom eigenen Sterben schon gar nicht. Deshalb werden entsprechende Gedanken in sehr vielen Familien und Lebensgemeinschaften ausgeklammert. Diese Sprachlosigkeit erschwert es den Hinterbliebenen aber, angemessen zu handeln, wenn der Tod eingetreten ist. Jetzt müssen sie plötzlich über Bestattung und Trauerfeier entscheiden. Wie hätte es sich der Verstorbene gewünscht? Hat man die weltlichen Dinge rund ums Sterben frühzeitig festgelegt, kann das den Angehörigen die Zeit des Abschieds wesentlich erleichtern.
Gute Gründe für eine
Bestattungsvorsorge
- Sie legen den würdevollen Rahmen Ihrer Bestattung nach Ihren eigenen Wünschen fest.
- Sie entlasten Ihre Angehörigen, die in einer schwierigen Zeit Entscheidungen treffen müssen.
- Sie schenken Ihrer Familie das gute Gefühl, alles in Ihrem Sinne arrangieren zu können.
- Sie haben sich einmal mit dem Thema beschäftigt und nun die Sache erledigt.
- Bei Veränderungen im Leben ist es jederzeit möglich, die Vereinbarungen im Bestattungsvorsorgevertrag nochmal zu ändern.
- Sie regeln die finanzielle Abwicklung durch eine frühzeitige Absicherung der Kosten.
- Sie verhindern einen Zugriff Dritter auf den für Ihre Bestattung vorgesehenen Betrag.

So funktioniert ein Bestattungsvorsorgevertrag
In einem vertraulichen Gespräch können Sie alle Einzelheiten Ihrer eigenen Bestattung mit uns besprechen und festlegen. Wie und wo möchten Sie bestattet werden, wer soll auf Ihrer Trauerfeier sprechen, wünschen Sie lieber eine Spende statt Blumen? Alles das können Sie im Vorfeld festhalten. Dazu kann Ihr Bestattungsvorsorgevertrag auch Regelungen über den Kauf einer Grabstätte enthalten. Außerdem kann in dem Vertrag ein handschriftlicher Passus aufgenommen werden, dass es sich bei dem Bestattungsvertrag um den testamentarischen Willen des Kunden handelt und dieser gegebenenfalls auch gegenüber Dritten durchgeführt werden soll.
Als nächster Schritt wird von uns ein detaillierter Kostenvoranschlag erstellt. Entspricht alles Ihren Wünschen, können wir klären, ob die Kosten gedeckt sind oder was wir tun können, um die Kosten finanziell abzusichern.
Eine Beratung zur Bestattungsvorsorge ist bei Kümmel Bestattungen kostenlos und unverbindlich. Vereinbaren Sie einfach Ihren persönlichen Beratungstermin: Telefon 0641 51655.

So sichern Sie Ihre Bestattungsvorsorge ab
Bei der finanziellen Absicherung der Bestattungsvorsorge haben sich zwei Modelle bewährt, die wir Ihnen gerne vorstellen und anbieten: ein Treuhandvertrag und die Sterbegeldversicherung. Beide Finanzierungsmöglichkeiten sichern Ihr Geld vor einer anderweitigen Verwendung.
Zur Finanzierung der Bestattungskosten schließen Sie mit der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG einen Treuhandvertrag zur Bestattungsvorsorge ab und zahlen den vereinbarten Betrag ein. Nach Eingang des vereinbarten Betrages wird diese Summe treuhänderisch für Sie anlegt. Hierüber erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung.
Die eventuelle Mindestverzinsung wird Ihrem eingezahlten Guthaben zugeschlagen. Sie erhalten jederzeit von der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG oder über uns Auskunft über die Höhe Ihres Treuhandvermögens.
Im Todesfall rechnet die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG Ihr Treuhandvermögen einschließlich der mittlerweile aufgelaufenen Zinsen zur Sicherstellung der Finanzierung der Bestattungskosten mit uns ab.
Der Treuhandvertrag ist kündbar. Eine Kündigung des Treuhandvertrages mit der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG setzt eine gleichzeitige Kündigung Ihres Bestattungsvorsorgevertrages mit uns voraus – hierdurch soll die Infragestellung Ihrer würdigen Bestattung auch gegenüber finanziellen Ansprüchen Dritter gesichert werden.
Zur Finanzierung der Bestattungskosten schließen Sie über uns mit unserem Versicherungspartner, der NÜRNBERGER Sterbegeldversicherung, eine Sterbegeldversicherung ab. Unwiderruflich bezugsberechtigt ist das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur GmbH, das sich verpflichtet, im Todesfall die vereinbarte Versicherungssumme an uns auszuzahlen.
Sie haben die Wahl, die Versicherungen über verschiedene Versicherungssummen sowohl in monatlichen Zahlungen als auch als Einmalzahlung abzuschließen. Sie können diese Variante der Bestattungsvorsorge im Alter zwischen 18 und 80 Jahren abschließen. Es findet keine Gesundheitsprüfung statt.
Die Versicherungsleistung wird beim Tod des oder der Versicherten fällig. Bei Unfalltod wird sofort die volle Versicherungssumme ausgezahlt; ansonsten erfolgt die Auszahlung der vollen Versicherungssumme nach einer Wartezeit von 1,5 Jahren. Tritt der Tod innerhalb der ersten 6 Monate nach Abschluss der Versicherung ein, erfolgt eine Auszahlung der bis dahin gezahlten Versicherungsbeiträge.
Die Beitragszahlungsdauer beträgt maximal 25 Jahre bzw. maximal bis zum 85. Lebensjahr.
Zu der garantierten Versicherungssumme kommt die verzinsliche Ansammlung hinzu, sodass auch Preissteigerungen bei der von Ihnen gewünschten Bestattung eventuell abgedeckt werden können.
Durch das unwiderrufliche Bezugsrecht des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur GmbH ist eine andere Verwendung der Versicherungssumme als für die von Ihnen vereinbarte Bestattung ausgeschlossen. Dies gilt auch bei einer evtl. Kündigung des Bestattungsvorsorgevertrages durch Angehörige bzw. Betreuer, Sozialämter u. ä. (Sozialamtssicherheit).
Für nähere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.