Ist Ihr Angehöriger zu Hause verstorben, muss als Erstes ein Arzt gerufen werden, der den Tod feststellt und den Totenschein ausstellt. Dies wird in der Regel der Hausarzt sein. Andernfalls verständigen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter Telefon 116 117.
Danach melden Sie sich bitte bei uns, damit wir die notwendigen Schritte in die Wege leiten können. Wir sind Tag und Nacht, auch am Wochenende oder an Feiertagen, für Sie erreichbar unter der Telefonnummer 0641 51655.
Natürlich ist es möglich, den Verstorbenen noch einige Zeit im Haus zu lassen (lt. Gesetz bis zu 36 Stunden), damit die Angehörigen in Ruhe Abschied nehmen können. Nehmen Sie sich also die Zeit, die Sie brauchen.
Tritt der Tod in einem Krankenhaus ein, kümmert sich die jeweilige Station um die Ausstellung des Totenscheins. Beschließt ein Angehöriger seinen Lebensabend in einem Heim, sollten die Angehörigen bereits im Vorfeld die Heimleitung informieren, welches Bestattungsunternehmen im Todesfall benachrichtigt werden soll.
Bitte halten Sie nach Möglichkeit folgende Unterlagen bereit:
- Todesbescheinigung des Arztes
- Personalausweis sowie Krankenkassen-Versichertenkarte des Verstorbenen
- Geburtsurkunde bei Ledigen, bei verheirateten Personen die Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch
- Bei Verwitweten die Sterbeurkunde des Ehepartners
- Bei Geschiedenen das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Sämtliche Rentenunterlagen
- Evtl. Versicherungsunterlagen (Sterbegeldversicherung)
- Bestattungsvorsorgevertrag
- Graburkunde bei vorhandener Grabstelle
Sollten notwendige Dokumente fehlen, sind wir gerne unterstützend tätig.