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Erdbestattung

Bei der Erdbestattung gibt die versammelte Trauergemeinde dem Verstorbenen im Anschluss an die Trauerfeier das letzte Geleit, indem sie ihn zum Grab begleitet.

Erdbestattung

Der Moment, in dem der Sarg in die Erde abgesenkt wird, ist der schmerzhafteste Moment des endgültigen Abschieds. Gleichzeitig ist dies auch ein wichtiges Ritual, das helfen soll, die neue Lebenssituation anzunehmen.

Das Grab wird ein wichtiger und zentraler Ort der Trauer. Es spendet Trost, hier ist man dem Verstorbenen ganz nah, kann Zwiesprache mit ihm halten und die Grabstätte so gestalten, wie es dem Verstorbenen gefallen hätte. Hier kann man sich seinen Erinnerungen hingeben.

Grabarten

Bei den Grabstätten unterscheidet man zwischen einem Reihengrab und einem Wahlgrab. Gegen eine Gebühr erwirbt man für einen bestimmten Zeitraum ein Nutzungsrecht.

Reihengrab (Stadt Gießen und alle Vorortfriedhöfe)

Reihengrabstätten sind Grabstätten für Erdbeisetzungen, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfalle für die Dauer der Ruhefrist des zu Bestattenden abgegeben werden.

Die Ruhefrist beträgt hier 25 Jahre.

In jeder Reihengrabstätte darf grundsätzlich nur ein Leichnam beigesetzt werden.

Wahlgrab (Stadt Gießen und alle Vorortfriedhöfe)

Wahlgrabstätten sind Grabstätten, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren (seit 1.1.2010) verliehen und deren Lage gleichzeitig mit dem Erwerber zusammen bestimmt wird (Wahlmöglichkeit).

Wahlgrabstätten können schon vor Eintritt eines Todesfalles erworben werden, wenn der Erwerber das 65. Lebensjahr überschritten hat.
Es werden ein- und mehrstellige Wahlgrabstätten eingerichtet. In jeder Grabstelle dürfen ein Leichnam und mehrere Urnen beigesetzt werden.
Es besteht die Möglichkeit, eine Grabstätte in einer Abteilung mit oder in einer Abteilung ohne Gestaltungsvorschriften zu wählen. Ferner gibt es Grabstätten in besonderer Lage bzw. unter Denkmalschutz stehende Abteilungen.

Selbstverständlich umfasst unser Tätigkeitsbereich nicht nur den Bereich der Gießener Friedhöfe, sondern generell auch alle außerhalb liegenden oder entfernteren Friedhöfe. Hier werden die Gebühren sowie Nutzungsrechte von den jeweiligen Friedhofsämtern geregelt.

Sie können den Bestatter Ihres Vertrauens frei wählen.