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Feuerbestattung

Die Art der Bestattung richtet sich nach dem Willen des Verstorbenen. Hat er die Feuerbestattung (Kremation) ausdrücklich angeordnet oder gewollt, so ist dem zu entsprechen; hat er sie abgelehnt, so ist eine Einäscherung unzulässig.

Liegt eine ausdrückliche oder stillschweigende Willensbekundung des Verstorbenen über die Art und Weise seiner Bestattung nicht vor, so haben die Angehörigen oder Bestattungspflichtigen das Recht, darüber zu bestimmen.

Bei der Feuerbestattung wird der Körper ebenfalls in einem Sarg in einem Krematorium dem Feuer übergeben. Die Trauerfeier findet mit dem Sarg vor der Einäscherung statt. Die Urne wird dann zu einem späteren Zeitpunkt ‒ oftmals im engsten Familienkreis – beigesetzt.

Die andere Möglichkeit ist, dass der Verstorbene erst eingeäschert wird und die Trauerfeier an der Urne mit anschließender Beisetzung der Aschenkapsel stattfindet.

Die Identität des Verstorbenen wird bei der Einäscherung gewahrt, indem dem Sarg eine mit einer Nummer versehene Schamottmarke beigelegt wird, die nach der Kremation mit der Asche zusammen in der Aschenkapsel beigesetzt wird. In deren Deckel werden Name, Geburts-, Todes- und Einäscherungsdatum eingeprägt.

Feuerbestattung

Die Kremation ist die Voraussetzung für moderne Formen der Bestattung von der Seebeisetzung bis zu naturnahen Beisetzungsformen, die in dafür ausgewiesenen Waldarealen (Bestattungswald Schiffenberg, RuheForst® und FriedWald®) angeboten werden.

Auf dem Gelände des Neuen Friedhofs in Gießen befindet sich das Krematorium Gießen. Das Krematorium Gießen steht seit 2013 unter der Leitung der Stadtwerke Gießen (SWG). Die SWG sehen sich weiterhin der Tradition der kommunalen Verantwortlichkeit verpflichtet und garantieren eine würdevolle und diskrete Handhabung der Feuerbestattung. 

Grabarten

Urnenreihengrabstätte (Stadt Gießen und alle Vorortfriedhöfe)

Urnenreihengrabstätten sind Aschenstätten, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfalle für die Dauer der Ruhefrist zur Beisetzung einer Aschenkapsel abgegeben werden.

Die Ruhefrist beträgt hier 25 Jahre.

Urnenwahlgrabstätte (Stadt Gießen und alle Vorortfriedhöfe)

Urnenwahlgrabstätten sind Aschenstätten, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren (seit 01.01.2010) verliehen und deren Lage gleichzeitig mit dem Erwerber zusammen bestimmt wird (Wahlmöglichkeit).

Auf dem Neuen Friedhof werden Abteilungen mit und Abteilungen ohne Gestaltungsvorschriften eingerichtet, auf den Vorortfriedhöfen sind die Abteilungen immer ohne Vorschriften.

Anonyme Bestattungen

Die anonyme Urnenbeisetzung erfolgt auf einem extra ausgewiesenen Gräberfeld, dem Urnengemeinschaftsfeld.

Dieses Gräberfeld gibt es nur auf dem Neuen Friedhof Gießen, nicht auf den Vorortfriedhöfen. Hier wird die Urne in einem Rasengrab beigesetzt.

Es ist weder ein Grabschmuck noch ein Grabstein zugelassen.

In der Mitte des Gräberfeldes steht ein Gedenkstein, an dem man eventuell Blumen etc. ablegen kann.

Die Angehörigen können bei der Beisetzung anwesend sein.
Die Gründe für die Zunahme anonymer Bestattungen sind unterschiedlich. Manche Menschen wollen ihre Angehörigen nicht mit der Grabpflege belasten, da die Kinder häufig nicht in der gleichen Stadt leben oder im Ausland arbeiten.

Auch Alleinstehende sehen häufig keinen Sinn in einer Grabstätte. Bei anderen Menschen sind Kostenerwägungen ausschlaggebend, da bei einer anonymen Beisetzung die Grabpflegekosten entfallen.

Wer sich für eine anonyme Bestattung entscheidet, sollte dabei berücksichtigen, dass den Hinterbliebenen damit ein Ort der Trauer genommen wird, der ihrem Alltagsleben enthoben ist.

Denn Friedhöfe sind Orte, die die Trennung der Lebenden von den Toten ebenso wie die Begegnung der Lebenden und der Toten symbolisieren.

Für die Verarbeitung der Trauer ist beides wichtig: Trennung ebenso wie Begegnung.

Und bitte beachten Sie:

Die anonyme Bestattung ist in verschiedenen Städten und Gemeinden nur dann möglich, wenn der Verstorbene dies zu Lebzeiten ausdrücklich gewünscht und zwingend schriftlich festgehalten hat.

Baumgräber

Die Beisetzung der Aschenreste an Bäumen ist auf dem Neuen Friedhof Gießen sowie auf den Vorortfriedhöfen seit 01.01.2010 ebenfalls möglich.

Seit Januar 2013 kann eine Beisetzung auch im Bestattungswald auf dem Schiffenberg vorgenommen werden.

Wenn Sie sich für diese Bestattungsart interessieren, setzen Sie sich bitte mit uns oder der Friedhofsverwaltung in Verbindung, damit Sie sich einen entsprechenden Baum aussuchen können.

Selbstverständlich umfasst unser Tätigkeitsbereich nicht nur den Bereich der Gießener Friedhöfe, sondern generell auch alle außerhalb liegenden oder entfernteren Friedhöfe. Hier werden die Gebühren sowie Nutzungsrechte von den jeweiligen Friedhofsämtern geregelt.

Sie können den Bestatter Ihres Vertrauens frei wählen.